Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Bear & Wolf: Markenrechte der Monster Energy Company

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Energy Company ist aktuell Gegenstand einer auf unsere Kanzlei lautenden Mandatierung.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Partei vorgeworfen, innerhalb von Angeboten auf der Internethandelsplattform eBay die Markenrechte der Monster Energy Company verletzt zu haben. Konkret geht es darum, dass unsere Mandantschaft Aufkleber und Schlüsselanhänger angeboten haben soll, auf denen das Logo der Gegenseite ohne deren Einverständnis abgedruckt sein soll. Darin sei eine Markenrechtsverletzung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) GMV zu sehen. Weiterhin stelle die Verwendung des Logos eine Aufmerksamkeitsausbeutung und Rufausbeutung dar. Infolgedessen stünden der Gegenseite Unterlassungsansprüche gem. Art. 9 Abs. 1, lit. a) und c), Abs. 2, Art. 14 Abs. 2m Art. 102 Abs. 2 GMV und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6m 125b Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2 GMV zu. Insofern wird unsere Partei zur Zahlung von 2.948,90 € aufgefordert.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Daher sollten Sie die folgenden Regeln bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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