Oops, wer hat das Formular gegessen?

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Greyhills

Eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Greyhills im Auftrag der R. H. Smith & Sons (Wigmaker) Ltd. ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb diverser Angebote auf der Internethandelsplattform Amazon die Markennamen „Smiffy’s“ und „Smiffys“ verwendet zu haben, ohne dass es sich bei den damit beworbenen Produkten um Originalware gehandelt habe. Bei den entsprechenden Produkten handele es sich um solche aus den Bereichen Perücken, Brillen, Spielzeug und Scherzartikel.

Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen. Infolge dessen wird von unserer Partei die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vereinbart wird, gefordert. Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft eine Auskunft u.a. über Umsatz und Gewinn gefordert. Weiterhin wird die Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach verlangt.

Wichtig!

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Zum einen kann diese als Schuldeingeständnis gewertet werden. Etwaige Einwendungen würden Sie sich bereits zu Beginn einschneiden. Außerdem wird in der Unterlassungserklärung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vereinbart.

Sie sollten daher umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen um weiteren Schaden abzuwenden. Unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls sollte hier ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde eine fällige Vertragsstrafe individuell festgesetzt und könnte vom zuständigen Gericht auf ihre Höhe und Angemessenheit hin überprüft werden.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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