Oops, wer hat das Formular gegessen?

Weitere Abmahnung des Ido Interessenverband

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahleiche Mandanten gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erfolgreich verteidigt. Gegenstand derartiger Abmahnung sind regelmäßig etwaige wettbewerbswidrige Handlungen.

In der uns vorliegenden Abmahnung, datiert vom 20.11.2015, wird unserer Partei vorgeworfen, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay folgende Wettbewerbsverstöße begangen zu haben:

- Fehlende Angabe eines Grundpreises

Bei der Grundpreisangabe handelt es sich um die Angabe des Verkaufspreises, bspw. pro 100 ml. Unsere Partei wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Konkret sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Wir warnen davor, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen oder nicht, ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung nach unserer Auffassung nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen raten wir Ihnen dazu, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Nach Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts sollte ggf. sodann eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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