Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Angebote auf eBay

Wir erhielten kürzlich eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH zur rechtlichen Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben vorgeworfen, über die Internethandelsplattform eBay diverse Artikel, unter anderem Ohrstecker und Ketten, zum Kauf angeboten zu haben und diese mit den markenrechtlich geschützten Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben zu haben, ohne hierfür erforderliche Rechte innezuhaben. Der Gegenseite stünden in Folge Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche zu.

Unsere Partei wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren werden Auskunftsansprüche hinsichtlich des Herstellers, gewerblicher Abnehmer, Einkaufs- und Verkaufspreise geltend gemacht. Dieses Auskunftsersuchen ist regelmäßig zur Vorbereitung und Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes zu sehen.

Der bereits in der Abmahnung geforderte Kostenerstattungsanspruch beläuft sich auf 1.973,90 €.

Unser Rat, falls Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben:

Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wären.

Informieren Sie sich zum Thema mit unserem Ratgebervideo:

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren. Auch weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns Ihre Abmahnung auch gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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