Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Bereits mehrfach in der Vergangenheit haben wir Mandanten vertreten, die von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH markenrechtlich abgemahnt wurden. Jetzt haben wir erneut ein solches Mandat übernommen.

Worum geht es?

Gegenstand der auf den 10.09.2015 datierten Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft über die Internetauktionsplattform eBay Handyhüllen, Leinwände und DVDs zum Kauf angeboten habe und diese dabei mit „Borussia Dortmund“ und „BVB“ beworben habe. Zudem habe unsere Mandantschaft innerhalb des Angebots das Logo „BVB 09“ verwendet. Hierdurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marken „Borussia Dortmund“, „BVB“ und des Logos „BVB 09“ verletzt worden.

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

In unserem Ratgebervideo erfahren Sie mehr:

Was verlangt die Gegenseite?

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

  • Anzahl der verkauften Artikel
  • Einkünfte und Gewinn hieraus

Der Sinn dieses Auskunftsersuchens ist darin zu sehen, dass die Gegenseite hieraus die Höhe des sodann regelmäßig in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbetrages beziffern möchte.

Außerdem wird unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € aufgefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie wie folgt vorgehen:

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Beachten Sie die gesetzten Fristen und nehmen Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch. Sie sollten auf keinen Fall die beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt u. U. ein Schuldeingeständnis dar. Sie würden sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen jegliche möglichen Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine Abmahnung der vorliegenden Art verteidigt. Daher weisen wir entsprechende Fachkenntnisse auf und kennen die Gegenseite bereits gut.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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