Oops, wer hat das Formular gegessen?

Mahnbescheid nach Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen einen Mahnbescheid der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft, Betreiber einer Gaststätte, wurde zunächst im April 2015 eine Abmahnung der Rechtsanwälte Komning zugestellt, in der ihr vorgeworfen wurde, das Fußball-Bundesligaspiel Bayern München gegen Hamburger SV öffentlich in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.

Sodann reagierte unsere zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch uns vertretene Mandantschaft mit einem Schreiben auf die Abmahnung, in der sie alle Vorwürfe bestritt. Die Kanzlei Komning reichte sodann einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vor dem Amtsgericht Coburg ein, welcher unserer Mandantschaft im August 2015 zugestellt wurde. Sodann wandte sich unsere Mandantschaft an uns.

In dem Mahnbescheid werden folgende Beträge aufgeführt: Schadensersatzbetrag in Höhe von 4.788,00 €, Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 €, Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 211,40 €, Nebenforderungen in Höhe von insgesamt 495,20 €, sowie Zinsen in Höhe von insgesamt 106,57 €. Dies ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 6.624,93 €.

Nach unserer Beauftragung haben wir sodann zunächst Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Der vorliegende Fall zeigt jedoch deutlich, dass eine Abmahnung immer sehr ernst genommen werden sollte und umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte. Die Beantragung eines Mahnbescheids führt nämlich dazu, dass weitere Kosten entstehen.

Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten?

Sie sollten sich sodann umgehend an uns wenden. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Abmahnungen und Mahnbescheide der Rechtsanwälte Komning vertreten und daher einschlägige Erfahrung.

Wurden Sie von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG abgemahnt?

Zögern Sie sodann nicht und lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Ob die Ansprüche der Gegenseite berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Insbesondere sollten hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die genaue Einzelfallkonstellation einer konkreten Prüfung unterzogen werden.

Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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