Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung der Capteq GmbH wegen Designrechtsverletzung

Derzeit wird eine designrechtliche Abmahnung der Kanzlei Madert Wohlgemuth Fahr & Partner im Auftrage der Capteq GmbH durch unsere Kanzlei verteidigt.

Unsere Mandantschaft wird vorgeworfen, durch das Angebot von sog. Waveboards über einen gewerblichen eBay Account bestehende deutsche Designrechte der Cateq GmbH unter den Designnummern 402015200489-001, 402015200489-002, 402015200489-003 verletzt zu haben.

Bei den streitgegenständlichen Waveboards handelt es sich um auf dem Markt sehr beliebte Skatboard- ähnliche Funsportgeräte.

Im Abmahnschreiben vom 20.07.2015 werden unter Hinweis auf die vermeintliche Designrechtsverletzung folgende Forderungen erhoben:

  1. 1Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Auskunftserteilung über Herstellung, Angebot, Vertrieb der Waveboards
  3. Schadensersatzanspruch dem Grunde nach (Bezifferung erfolgt nach Auskunftserteilung)
  4. Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000€, mithin einem Betrag von 2.274,50€.

Lassen Sie die gesetzten Fristen keinesfalls einfach verstreichen. Sie riskieren in diesem Fall ein kostenintensives Gerichtsverfahren.

Im Falle einer solchen Abmahnung gilt der Grundsatz, dass ein schnelles Reagieren häufig weitere Kosten verhindern kann!

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Hinsichtlich des Auskunftsanspruches und des sich anschließenden Schadensersatzanspruches ist es dringend erforderlich, dass die Erfüllung dieser Ansprüche durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz begleitet wird. Insbesondere der geltend gemachte Auskunftsanspruch birgt einige Gefahren in sich und sollte professionell erteilt werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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