Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Widerrufsrecht auf eBay

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vorgelegt. Die Abmahnung richtet sich an einen Onlinehändler auf eBay. Gegenstand der Abmahnung sind diverse Verstöße gegen die Belehrung über das Widerrufsrecht, dessen korrekte Umsetzung sowie weitere Verstöße gegen das AGB-Recht.

Was ist die Wettbewerbszentrale genau?

Bei der Wettbewerbszentrale handelt es sich um eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, dessen Zweck die Förderung der Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs ist. Sie besteht aus Mitgliedern, die die Wettbewerbszentrale auf Verstöße anderer Mitkonkurrenten aufmerksam macht. Nach der Rechtsprechung ist sie befugt Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsansprüche auch gerichtlich zu verfolgen.

Gerügt in der uns vorliegenden Abmahnung werden konkret folgende Verstöße:

  • Verwendung einer Widerrufsbelehrung, wonach der Widerruf in Textform zu erfolgen hat
  • Verwendung einer Widerrufsbelehrung, wonach die Verpflichtung gegenüber dem Verbraucher zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat
  • Keine Verwendung des gesetzlichen Musterwiderrufsformular
  • Keine korrekte Umsetzung der Impressumspflicht

Die ersten drei genannten Punkte sind solche, die aufgrund der seit Juni 2013 geltenden Reform leider immer noch nicht von vielen Onlinehändlern umgesetzt werden. Wir raten daher dringend an, sich diesbezüglich beraten zu lassen, um unangenehme Abmahnungen zu verhindern.

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 230, 00 € zzgl. 7 % MwSt. Wir raten insofern an, die Abmahnung sowie den eigenen Onlineauftritt unbedingt überprüfen zu lassen. Im Regelfall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung nach Abänderung des Onlineauftrittes abgegeben werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. 

Ihr Vorteil ist, dass wir aufgrund unserer Erfahrung Ihren aktuellen Gegner bereits kennen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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