Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: Die Unfassbaren – Now you see me

Gegenstand des Vorwurfs der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die uns am 26.08.2013 zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt wurde, ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: „Die Unfassbaren – Now you see me“, an dem die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die Rechte innehat.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von unserem Mandanten ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 578,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 450,00€.

So hat sich der damalige Betrag von 956, 00 €, der regelmäßig für Abmahnungen der vorgenannten Art gefordert wurde, nach Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung seit dem 01.08.2013 auch bei der Kanzlei Waldorf Frommer auf den oben genannten Betrag erhöht.

Zunächst gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist nach unserer Erfahrung Vorsicht geboten. Die Kanzlei hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nach unserer Erfahrung insbesondere dann, wenn eine anwaltliche Begleitung im Abmahnverfahren, also im außergerichtlichen Bereich, nicht erfolgt.

So erreichen uns wöchentlich Anfragen von Betroffenen, die einen Mahnbescheid über die Kanzlei Waldorf Frommer zugestellt bekommen haben, jedoch vorher sich einer anwaltlichen Beratung nicht bedient haben.

Auch die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die wohlmöglich noch aus einem Muster aus dem Internet entnommen wird, sowie eine pauschale Zahlung von 100, 00 € führt hierbei nicht zum gewünschten Ergebnis. 

Die Abmahnungen sind und bleiben ernst zu nehmen. Die richtige Reaktion, und zwar bereits bei Erhalt der Abmahnung, ist entscheidend für den Ausgang.

Selbstverständlich besteht unser Ziel für Sie darin, dass Sie im besten Fall nichts oder nur wenig an den Abmahner bezahlen. Jedoch darf man sich nicht den Realitäten widersetzten, da es ansonsten am Schluss durchaus teuer werden kann. Wir werden für Sie eine wirtschaftlich vernünftige und vor allem rechtssichere Beendigung des Falles erreichen. Wir schauen mittlerweile bei Abmahnungen alleine der Kanzlei Waldorf  Frommer auf eine hohe dreistellige Anzahl zurück.

Lassen Sie sich auf jeden Fall durch einen spezialisierten Kollegen beraten, der auch über einschlägige Erfahrung mit dem Abmahner verfügt. In unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Jan Heidicker Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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