Oops, wer hat das Formular gegessen?

Data Economy UG: Abmahnung und einstweilige Verfügung

Uns wurde zur Prüfung eine Abmahnung sowie eine bereits erlassene einstweilige Verfügung im Auftrag der Firma Data Economy UG vorgelegt. Die außergerichtliche Abmahnung sowie die einstweilige Verfügung wurden durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schenk erwirkt. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag durch das Landgericht Potsdam erlassen.

Gegenstand der Abmahnung sowie der einstweiligen Verfügung sind vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf dem Onlinemarktportal eBay.

Die Data Economy UG vertreibt nach eigenen Angaben über verschiedene Onlineshops u.a. Herren- Damen und Kinderbekleidung. Auch der Abmahnadressat ist in diesem Bereich tätig.

Gegenstand der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung waren folgende klassische Verstöße, die Onlinehändlern leider immer wieder passieren:

  • Keine Erfüllung der Informationspflichten nach Art 246 EGBGB § 3
  • Keine vertragliche Vereinbarung der sog. 40, 00 € Klausel
  • Falsche Belehrung über die Widerrufsfolgen in der Widerrufsbelehrung

Von dem Abgemahnten wurde in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung aus einem Streitwert in Höhe von 15000, 00 € mithin ein Betrag von 755, 80 € gefordert.

Der Abmahnadressat hat auf diese Abmahnung nicht reagiert, so dass durch die Data Economy UG ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wurde, der auch antragsgemäß erlassen wurde. Auch der Streitwert von 15000, 00 € wurde bestätigt.

Der Vorgang zeigt zunächst, dass grundsätzlich auf eine Abmahnung reagiert werden sollte. Die Kosten, dies bis zu diesem Punkt angefallen sind, belaufen sich auf ca. 1300, 00 €.

Durch eine richtige Reaktion und verschiedene taktische Möglichkeiten können bei richtiger Reaktion auf eine Abmahnung Kosten vermieden oder in nahezu allen Fällen nicht unerheblich reduziert werden. Sie sollten daher spätestens bei Erhalt einer Abmahnung einen spezialisierten Kollegen, bei Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts oder des Markenrechts am besten einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, aufsuchen.

Es lassen sich in nahezu allen Fällen die Kosten reduzieren sowie weiterer Schaden abwenden. Wichtig ist auch, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird und gleichzeitig weitere Abmahnungen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Neben möglichen taktischen Erwägungen sollte gerade vorausschauend die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten werden.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch unterhttp://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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