Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

Am 21.08.2013 erreichte unsere Kanzlei wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Entgegen der bisher bekannten Vorwürfe des Verkaufes von Tickets zu überhöhten Preisen, bezieht sich die Abmahnung nunmehr auf eine scheinbar wirksame Verpflichtung des Verkäufers zum Hinweis auf die Geltung der ATGB des BVB im Falle einer Weiterveräußerung gegenüber potenziellen Erwerbern der Karten.

In dem uns vorliegenden Fall wird dem Adressaten vorgeworfen im Rahmen eines zulässigen Weiterverkauf über die Internethandelsplattform eBay (Sofort-Kaufoption, unterhalb von 15% zum Originalpreis) den Erwerber nicht auf die Geltung und den Inhalt der ATGB des BVB hingewiesen zu haben.

In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf auf den Punkt 6 Absatz 3 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gestützt.

Darüber hinaus wird die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion vorgeworfen.

Innerhalb der Stadionordnung heißt es unter § 6

„Video- und Fotoaufnahmen durch Besucher an Spieltagen sind nur für private Zwecke und ausschließlich mit Geräten erlaubt, die nach Ausstattung und Größe offensichtlich allein für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien, insbesondere im Rahmen des Weiterverkaufs / der Weitervergabe von Tickets (z.B. auf Internetplattformen), bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der BVB Stadion GmbH und/oder der Borussia Dortmund GmbH und Co. KGaA.“

Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit ist zunächst die Frage der Wirksamkeit dieser vertraglichen Regelung gegenüber dem Abgemahnten zu beantworten.

Hierzu heißt es unter § 1

„Mit Betreten des Stadions und/oder Einfahren in die Anlagen des Stadions mit dem Kfz erklärt der Besucher sein Einverständnis mit der Geltung dieser Stadionordnung, die er auch durch Aushang an den Eingängen zur Kenntnis genommen hat.“

Forderungen

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 420, 00 €.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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