Nachdem Herr Rechtsanwalt Jan Heidicker im April 2013 erfolgreich den theoretischen Teil seiner Fachanwaltsausbildung zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Hagen Law School abgeschlossen hat, wurde ihm mit Beschluss des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 13.08.2013 die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen.
Die Berechtigung zum Führen des Fachanwaltstitels erlangt, wer gem. § 14 h FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
nachweisen kann.
Hierzu muss der angehende Fachanwalt an einem 120 stündigen Lehrgang teilgenommen haben und hierbei seine Kenntnisse durch Klausuren mit einer Gesamtdauer von 15 Stunden nachweisen.
Neben dem theoretischen Teil muss der angehende Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz seine praktische Erfahrung nachweisen. Dies geschieht durch die Erstellung einer Fallliste aus der täglichen Berufspraxis, bei der nachgewiesen werden muss, dass er gem. § 5 lit. o Fachanwaltsordnung
80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5, dabei aus jedem dieser Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
Anstatt der erforderlichen 80 Fälle wurden dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Hamm durch Herrn Rechtsanwalt Jan B. Heidicker insgesamt 172 Fälle vorgelegt. Die Vorlage von weiteren Fällen wäre möglich gewesen.
Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker