Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen Sandhage Rechtsanwälte: eBay-Handel

Uns wurden in der 25. KW Abmahnungen des Herrn Konatowski e.K., ausgesprochen durch die Sandhage Rechtsanwälte, vorgelegt.

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, 40,- € Klausel

In einer dieser Abmahnungen wurden klassische Verstöße wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, einer falschen Belehrung über die Widerrufsbelehrung sowie der nicht korrekten Vereinbarung der 40, 00 € Klausel gerügt. Auch unsere Mandantschaft betreibt ihren Handel auf eBay.

In der uns anderen vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen die sog. Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) gerügt. Unsere Mandantschaft habe keine vollständigen Angaben zu der Energieeffizienzklasse, zum Lichtstrom und zur mittleren Nennlebensdauer der Lampe gemacht. Auch hier handelt unsere Mandantschaft auf eBay.

In beiden Abmahnungen werden Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000, 00 € gefordert, mithin Nettoabmahnkosten in Höhe von 651, 80 €.

Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst muss vorab überprüft werden, ob die angeblichen Verstöße überhaupt vorliegen. Hierbei sollte zunächst das Wettbewerbsverhältnis besonders kritisch betrachtet werden.

Ein anderer Punkt, der bei dieser Abmahnung besonders geprüft werden sollte, ist die Frage, ob in der vorliegenden Konstellation nicht ein Fall des Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. IV UWG gegeben ist. So zeigt bereits eine einfache Internetrecherche, dass die Firma Michael Piotr Konatowski anscheinend eine nicht unerhebliche Anzahl von Abmahnungen bereits hat aussprechen lassen. Vornehmlich finden sich hierzu Einträge wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die EnVKV.

Hinzu kommt, dass auch über die Rechtsanwälte Sandhage bereits häufig kritisch im Zusammenhang mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen berichtet wurde.

Doch was sind die Rechtsfolgen im Falle eines Rechtsmissbrauches?

Soweit tatsächlich rechtsmissbräuchliches Verhalten gegeben ist, steht dem Abmahner ein Anspruch auf Unterlassung sowie ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zu. Es gibt sodann verschiedene Möglichkeiten der Verteidigung, die von der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung und der Verweigerung der gewünschten Zahlung, bis zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlungsverweigerung reichen können.

Jedoch sollte das Abmahnschreiben keinesfalls ignoriert werden. Der Gegenseite muss unabhängig von der Art und Wahl der Verteidigung klar gemacht werden, dass man rechtsmissbräuchliches Handeln annimmt. Dies sollte auf jeden Fall durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Soweit eine Reaktion nicht erfolgt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gegenseite mit einer einstweiligen Verfügung reagiert. Sollte dies dennoch geschehen, dürften durchaus Chancen gegeben sein, diese erfolgreich mit dem gerichtlichen Widerspruch zu Fall zu bringen.


Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung, eine Hauptsacheklage wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, ist Eile geboten. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf über zweitausend Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechtes sowie des Markenrechts zurück.


Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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