Oops, wer hat das Formular gegessen?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des David Librowski

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn David Librowski, ausgesprochen durch die Kanzlei Absenger aus Wuppertal vom 27.10.2012 zur Bearbeitung  vorgelegt.

Gegenstand des Vorwurfs ist ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoß auf dem Internetportal eBay im Produktbereich Spiele für Spielkonsolen. So wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines gewerblichen eBay-Auftrittes das Computerspiel „The Darkness II“ in der Uncut-PC-Version zum Kauf unter Verstoß gegen das Jungendschutzgesetz angeboten zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung soll unsere Mandantschaft der Gegenseite außergerichtliche Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 25000, 00 €, mithin einen Betrag in Höhe von 911, 80 € netto inkl. Auslagenpauschale ersetzen.

Wie soll nun auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass Sie die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnen. Diese steht einem Schuldeingeständnis gleich. Möglicherweise empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, soweit der Verstoß sich verifizieren lässt. Jedoch ist auch dies eine Frage des Einzelfalles.Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn David Librowski

Da jedoch auch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Herr Librowski in nicht unerheblichem Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch einer Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. So haben auch weitere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen des Herrn Librowski  berichtet.

Soll ich die Abmahnung ignorieren?

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden. Im Falle des Ausbleibens einer Reaktion auf dieses Abmahnschreiben drohen einstweilige Verfügungen, die mit weitaus höheren Kosten verbunden sind.

Es bestehen durchaus Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung, die von der kompletten Zurückweisung des Geforderten, bis zur vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit reichen. Taktisch richtiges Vorgehen ist von entscheidender Bedeutung. Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie zurück und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Wir haben bereits zahlreiche Onlinehändler gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfolgreich im gesamten Bundesgebiet verteidigt.  

Wir freuen uns über Ihren Besuch!

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