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Abmahnung Rechtsanwalt Jan G. Tönnies: Wegen Markenrechtsverletzung im Auftrage der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwaltes Jan G. Tönnies im Auftrage der Fa. Hans Rix Handelsgesellschaft mbH Kenntnis erlangt.

In dem Abmahnschreiben wird eine Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Wortes „EXPLORER“ im Rahmen des Vertriebs und Bewerbung von Campingware.

Der Vorwurf wird auf die markenrechtlichen Eintragungen mit den Registernummer DE 30 023949 und EU 010873664 gestützt.

In dem Abmahnschreiben werden Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht. Erfahrungsgemäß erfolgt dies nach Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung.

Wir raten davon ab, die in der Abmahnung vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, da diese dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden und eine feste Vertragsstrafe versprochen wird.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de 

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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