Oops, wer hat das Formular gegessen?

Was ist eigentlich eine Abmahnung?

Gerade im Bereich des Internets hat die Abmahnung an erheblicher Bedeutung gewonnen. Dies zeigt nur ein überschlägiger Blick in diverse Suchmaschinen. Bei einer Suchanfrage über Google werden für den Begriff der Abmahnung über 1, 8 Mio. Treffer erzielt.

Den Rechtsbegriff der Abmahnung kennen viele Personen sicherlich aus dem Bereich des Arbeitsrechts oder des Mietrechts. Neben der dortigen Bedeutung hat die Abmahnung jedoch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes eine viel wichtigere und praxisrelevantere Bedeutung. Zu den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes zählen insbesondere neben weiteren Rechtsgebieten das Wettbewerbs-, Urheber- und das Markenrecht.

Die Abmahnung stellt sich in diesen Bereichen als ein außergerichtliches Mittel zur Verfolgung von Rechtsverstößen dar. Abgesehen von der ursprünglichen Funktion einer Abmahnung zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen, dient die Abmahnung der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die den Rechteinhabern nach den oben genannten Rechtsgebieten zustehen.

Der Abgemahnte soll durch die Abmahnung auf seinen Verstoß hingewiesen werden. Dies hat zur Konsequenz, dass der Abgemahnte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr durch ein einfaches Anerkenntnis die Kostenfolge auf den Rechteinhaber abwälzen kann, § 93 ZPO.

Nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann der Abgemahnte das Rechtsschutzbedürfnis für ein Klageverfahren des Rechteinhabers vermeiden.

Hierin liegt  nach der Rechtsprechung auch zugleich eine weitere Funktion der Abmahnung für den Abgemahnten. Der Abgemahnte soll u. a. deswegen auf seinen Verstoß außergerichtlich hingewiesen werden, als dass er durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen für ihn kostenintensiveren Prozess vermeiden kann.

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