Oops, wer hat das Formular gegessen?

Eine Abmahnung erhalten – Wie verhalte ich mich richtig?

Der Schock bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, designrechtlichen oder auch medienrechtlichen  Abmahnung ist bei dem Adressat der Abmahnung regelmäßig gegeben. Die gilt unabhängig davon, ob dieser Gewerbetreibender, Unternehmer, Künstler, Prominenter oder Privatmann ist.

Es gibt jedoch vier „goldene Regeln", die jeder Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung beachten sollte:

Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen!

Viele abgemahnte machen den Fehler, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung vorschnell die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder gar zusätzlich die geforderten Schadensersatzbeträge ohne nähere Prüfung leisten.

Aufgrund der Langzeitwirkung der Unterlassungserklärung (30 Jahre) sollte insbesondere die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nicht ohne eingehende rechtliche Prüfung  erfolgen. Ferner sollte selbstverständlich überprüft werden, ob der abgemahnte Verstoß überhaupt rechtlich und tatsächlich zutrifft, was oft – dies zeigt die Praxis immer wieder – nicht der Fall ist. Auch taktische Überlegungen spielen bei der erfolgreichen Verteidigung regelmäßig eine wichtige Rolle. Überlassen Sie die Angelegenheiten uns als Spezialisten!

Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen!

Ein wichtiger Punkt bei Erhalt einer Abmahnung ist die korrekte Einhaltung der im Abmahnschreiben genannten Fristen. Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gelegt werden. Wird diese versäumt, so kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, was aufgrund der regelmäßig hohen Streitwerte zu enormen Kosten führen kann.

Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zum gegnerischen Rechtsanwalt auf!

Überlassen Sie etwaige Kontaktaufnahmen Ihrem  Rechtsbeistand.  Alleine die Kontaktaufnahme oder die Erzielung eines vermeintlichen Ihnen als günstig verkauften Vergleiches kann zusätzliche Gebühren auslösen.

Holen Sie rechtlichen Rat ein und bleiben Sie auf keine Fall untätig!

Lassen Sie die Abmahnung von einem im gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheber - und Medienrecht tätigen und versierten Rechtsanwalt, der am besten gleichzeitig Fachanwalt für diesen Bereich ist, prüfen. Nur dieser wird beurteilen können, ob die Ansprüche berechtigt, die angesetzten Gegenstandswerte angemessen sind und wie taktisch vorgegangen werden sollte. Häufig kennen wir Ihren Gegner bereits und können Ihnen daher eine sehr gute Prognose des Ausgangs der Angelegenheit geben. Es stehen unabhängig davon zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten auch für den Fall der Berechtigung der Abmahnung zur Verfügung.

Aufgrund zwischenzeitlich tausender geführter Abmahnverfahren als verteidigender und abmahnender Anwalt verfügen wir über die nötige Erfahrung, die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung zu überprüfen und die taktische Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen!

Wir vertreten bundesweit!

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